So funktioniert die GEZ-Pauschale ab 2013
Ab 2013 wird die GEZ grundlegend reformiert: Statt einer geräteabhängigen Gebühr folgt die Pauschalabgabe pro Haushalt.
Für viele ist die Novelle der Abgabe nach knapp 60 Jahren längst überfällig. Eine Revolution ist von der Umstellung nicht zu erwarten, wohl aber mehr Übersicht: Mussten Sie früher noch jedes einzelne Rundfunk-Gerät (zum Beispiel Fernseher, Radio, internetfähiger PC usw.) einzeln anmelden, wird ab 2013 automatisch eine einzige Pauschalabgabe fällig. Dabei spielt es keine Rolle, welche und auch wie viele Rundfunk-Geräte Sie in Ihrem Haushalt haben. Fortan entfällt also das Anmeldewirrwarr. Auch die unangekündigten Besuche der GEZ-Mitarbeiter entfallen ab 2013, denn jeder Haushalt wird automatisch zur Kasse gebeten. Gibt es in diesem gar keine Rundfunk-Geräte, muss dies gemeldet werden – die GEZ geht damit also den umgekehrten Weg und unterstellt also zunächst, dass jeder Haushalt über ein Rundfunk-Gerät verfügt.

Die GEZ reformiert sich: Birgt das Vor- oder Nachteile? (Foto: © dyrka - Fotolia.com)
Ein Wehmutstropfen für viele Verbraucher: Was die monatliche Belastung betrifft, ändert sich für die meisten Haushalte in Deutschland wohl nichts. Die meisten bezahlen schon jetzt die Höchstabgabe von 17,98 EUR monatlich. Teurer wird es für etwa 2,5 Millionen Haushalte, die lediglich ein Radio oder einen Internet-PC/Smartphone angemeldet haben: Statt der bisherigen Gebühr von 5,76 Euro pro Monat wird fortan der volle Betrag fällig, da die geräteabhängige Berechnung wegfällt.
Andererseits werden auch etwa 1,5 Millionen Menschen richtig sparen können: Wer im elterlichen Haushalt wohnt, muss nichts extra berappen – die Pauschale beinhaltet alle Geräte einer Wohnung/eines Hauses. Besonders preiswert wird es für Eltern, die für den Fernseher im Kinderzimmer nicht mehr extra in die Tasche greifen müssen.
Die genaue Höhe der Gebühren steht wohlgemerkt noch nicht fest und wird im Laufe des Jahres 2012 bekanntgegeben. Ein maßgebender Faktor ist der finanzielle Bedarf der öffentlich-rechtlichen Sender. Anno 2010 belief sich dieser auf 7,5 Milliarden Euro. Wird er für das kommende Jahr größer ausfallen, werden auch mehr GEZ-Gebühren fällig – und umgekehrt. Die neue Reglung tritt ab dem 1. Januar 2013 in Kraft.
